Unser  Leistungsportfolio
Leistungsphase 1
Die Grundlagenermittlung ist die erste von neun Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, 2021). Diese Leistung steht ganz am Anfang eines langen Prozesses, in dessen Verlauf aus der Bauidee ein Bauvorhaben und schließlich ein fertiggestelltes Bauwerk wird. Gemeinsam legen Bauherr und Architekt die Rahmenbedingungen fest.
Leistungsphase 1
Die Grundlagenermittlung ist die erste von neun Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, 2021). Diese Leistung steht ganz am Anfang eines langen Prozesses, in dessen Verlauf aus der Bauidee ein Bauvorhaben und schließlich ein fertiggestelltes Bauwerk wird. Gemeinsam legen Bauherr und Architekt die Rahmenbedingungen fest.
Leistungsphase 2
Die Vorplanung dient der Projekt- und Planungsvorbereitung mit allen an der Planung beteiligten Fachleuten sowie der Abstimmung mit Behörden und dem Sichten von Bebauungsplänen usw..
Leistungsphase 3
Erarbeiten der Entwurfsplanung unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und öffentlich-rechtliche Belange).
Leistungsphase 4
Erarbeiten und Zusammenstellen der Pläne, Berechnungen und Nachweise für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, einschließlich aller Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen innerhalb von Bebauungsplänen.
Leistungsphase 5
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionspläne im Maßstab M.1:50, 1:20 als Grundlage für Fachprojektanten wie Statiker und Fachingenieure sowie als Plangrundlage für die vor Ort arbeitenden Firmen innerhalb ihrer Gewerke.
Leistungsphase 6
Erstellen von Leistungsbeschreibungen für alle benötigten Gewerke eines Bauvorhabens, um damit einen eindeutigen Preisvergleich zu erhalten.
Leistungsphase 7
Prüfen und Werten der Angebote inkl. Erstellen eines Preisspiegels, welcher als Grundlage für die anschließende Auftragserteilung dient.
Leistungsphase 8
Überwachung der Ausführung eines Objektes unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen mit den ausführenden Firmen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Terminplanung, Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle sowie Abnahme der Unternehmerleistungen mit Festlegung zu Gewährleistungsfristen.
Leistungsphase 9
Begleitung des Bauvorhabens nach Fertigstellung über den Zeitraum der Gewährleistungszeit nach VOB.